5.4.2 Einstellung
Auf diesem Tab können Sie zusätzliche anwendungsbezogene Funktionen einrichten.
- Installierung der Applikationen genehmigen – Installation von Anwendungen von Drittanbietern zulassen.
- Rückkehr in die Applikation nach Anrufbeendigung – Wenn 2N® IP Mobile im Hintergrund ausgeführt wird und eine andere Anwendung im Vordergrund ist und ein Anruf eingeht, wird diese Einstellung verwendet. Nach Beendigung des Anrufs wird 2N® IP Mobile erneut in den Hintergrund übertragen.
Einloggen – Aktivieren/Deaktivieren Sie die Protokollierung der Anwendung im Systemprotokoll.
- Benachrichtigungen aktivieren – ermöglicht Anwendungen, Benachrichtigungen zu steuern.
- Applikation nach Startup starten – Durch Eingabe des Paketnamens einer anderen Anwendung (z. B. com.android.browser) wird diese Anwendung beim Start des Gerätes gestartet.
- URL nach Start öffnen – Durch Eingabe der URL können Sie den Start des Webbrowsers und den Übergang zur angegebenen Adresse nach dem Start des Gerätes festlegen.
Hinweis
- Anwendungen und URLs schließen sich nach dem Start gegenseitig aus.