5.4.2 Einstellung

Auf diesem Tab können Sie zusätzliche anwendungsbezogene Funktionen einrichten.


  • Installierung der Applikationen genehmigen – Installation von Anwendungen von Drittanbietern zulassen.
  • Rückkehr in die Applikation nach Anrufbeendigung – Wenn 2N® IP Mobile im Hintergrund ausgeführt wird und eine andere Anwendung im Vordergrund ist und ein Anruf eingeht, wird diese Einstellung verwendet. Nach Beendigung des Anrufs wird 2N® IP Mobile erneut in den Hintergrund übertragen.
  • Einloggen – Aktivieren/Deaktivieren Sie die Protokollierung der Anwendung im Systemprotokoll.

  • Benachrichtigungen aktivieren ermöglicht Anwendungen, Benachrichtigungen zu steuern. 
  • Applikation nach Startup starten – Durch Eingabe des Paketnamens einer anderen Anwendung (z. B. com.android.browser) wird diese Anwendung beim Start des Gerätes gestartet.
  • URL nach Start öffnen – Durch Eingabe der URL können Sie den Start des Webbrowsers und den Übergang zur angegebenen Adresse nach dem Start des Gerätes festlegen.


Hinweis

  • Anwendungen und URLs schließen sich nach dem Start gegenseitig aus.